- gegenbuchen
- ge|gen||bu|chen 〈V. tr.; hat; meist Inf.; doppelte Buchführung〉 einen Betrag \gegenbuchen einen Betrag der Sollseite des einen Kontos als Gegenwert auf der Habenseite des anderen Kontos buchen
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.